Über uns

Wer wir sind

CarService Hub ist aus der Erkenntnis entstanden, dass moderner KFZ-Service mehr sein muss als Schrauben und Öl. In einer Zeit, in der Zeit kostbar ist und Mobilität geschäftskritisch sein kann, brauchen Fahrzeughalter einen Partner, der mitdenkt.

Wir haben eine Werkstatt aufgebaut, die auf Effizienz und Kundenerlebnis ausgelegt ist. Digitale Terminverwaltung, transparente Statusupdates per E-Mail und eine klare, verständliche Kommunikation — das sind keine Extras, das ist unser Standard.

Besonders für Unternehmen mit Fahrzeugflotten bieten wir maßgeschneiderte Servicekonzepte. Ob zwei Firmenwagen oder zwanzig — wir koordinieren Wartungsintervalle, minimieren Ausfallzeiten und erstellen übersichtliche Servicedokumentationen für Ihre Buchhaltung und Fuhrparkverwaltung.

Team CarService Hub
100%
Transparenz
OEM
Ersatzteile
AT
Österreich

Unsere Werte

🤝

Vertrauen

Wir bauen auf langfristige Kundenbeziehungen. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit, Transparenz und die konsequente Einhaltung unserer Versprechen.

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Qualität

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Ersatzteile und arbeiten nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller. Qualität ist für uns kein Versprechen, sondern ein Standard.

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Kompetenz

Unser Team wird regelmäßig geschult, um mit der rasanten Entwicklung der Fahrzeugtechnik Schritt zu halten — von klassischen Verbrennern bis zu modernen Elektrofahrzeugen.

Österreichische Sicherheitsstandards

Als österreichischer KFZ-Betrieb sind wir den hohen Sicherheitsstandards der österreichischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten werden so durchgeführt, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

§57a KFG — Die österreichische Hauptuntersuchung

Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Entsprechung der deutschen HU. Sie prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. PKW müssen in der Regel alle drei Jahre (nach der ersten Begutachtung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre) zur Prüfung. Wir sind als §57a-Begutachtungsstelle zugelassen und führen diese Prüfung durch.